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Satzung

Auszug aus der Vereinssatzung der ISG, §2

„Der Verein hat den Zweck, durch geeignete Maßnahmen auf eine Steigerung der Attraktivität und Verbesserung der Strukturen in ökonomischer, stadtgestalterischer und sozialräumlicher Hinsicht der Bahnhofstraße hinzuwirken.

Zur Erreichung dieses Vereinszweckes wird der Verein fördern und unterstützen

  • die Erarbeitung strategischer Konzepte und das Ableiten eines operativen Handlungsprogramms für die nächsten Jahre: Themenfelder sind Städtebau / Architektur / Ordnung und Coaching,
  • die Entwicklung und Realisierung der erforderlichen Organisations- und Handlungsstrukturen sowie
  • neue Motivationsanreize und Gestaltungsspielräume zur Erreichung einer breiten Beteiligung von Grund- und Immobilieneigentümern, gewerblichen Mietern und freiberuflichen Unternehmen der Bahnhofstraße als auch
  • die Gewinnung weiterer Kooperationspartner

Ziel des Vereins ist es weiterhin, die Gesamtattraktivität im vorbezeichneten Gebiet zu steigern und damit die Werte an Grundstücken und Gebäuden zu sichern sowie die Vermietung im Sinne eines optimierten quartiersbezogenen Nutzungsmixes zu fördern. Dies soll durch eine Modernisierung des Bestandes sowie unter anderem durch eine gemeinschaftliche Vermarktung / Bewirtschaftung von Flächen erreicht werden.

Der Verein hat ebenso die Aufgabe, die Belange des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums sowie der gewerblichen Mieter und freiberuflichen Unternehmen im Vereinsgebiet zu fördern und sie gegenüber den Behörden und der Öffentlichkeit – auch mit Mitteln des Marketings – wahrzunehmen.“

Die gesamte Vereinssatzung zum Download als PDF-Datei:
Satzung der ISG